Grundregeln, an die sich jeder Besucher halten sollte

  • Der NWR- Hamburg erfreut sich über das gemeinsame Hobby des Windhundsports.
  • Alles Tun und Handeln im NWR- Hamburg soll im Einklang zum Wohl der Hunde sein.
  • Zum Gelingen eines guten Vereinslebens gibt es die für Vereinsmitglieder und Besucher die gültige und bindende

Vereinssatzung,
die Platzordnung,
die Trainingsordnung,
die Rennordnung vom DWZRV, VDH
den Notfallplan für medizinische Notfälle von Mensch und Tier auf dem Vereinsgelände.

  • Das oberste Organ im Verein ist der Vorstand. Der Vorstand trägt die Verantwortung für den Verein. Er ist der erste Ansprechpartner in allen Belangen und ist allen Vereinsmitgliedern und Besuchern weisungsbefugt.
  • Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

Erster Vorsitzender
Zweiter Vorsitzender
Rennleiter
Kassenwart
Schriftführer

  • Des weiteren gibt es weitere Personen im Verein, deren Anweisungen folge zu leisten ist:

Trainingsleiter/in
Hundeannahme bei Läufen
Hasenzieher/in
Haseneinfänger/in
Starter/in
Geläufpflege
Betreuung der Hasenzuganlage und Zeitnahme
Betreuung der Zeitnahme und Lautsprecher
Vereinshaus – und Kantinenbetreuung
Internetauftritt und Internetbetreuung

  • Auf dem Rennplatz wird ein freundlicher und rücksichtsvoller Umgang mit allen auf dem Platz befindlichen Menschen und Hunden gepflegt.
  • Meinungsverschiedenheiten werden freundlich, sachlich, besonnen und wohlwollend miteinander geklärt. Es wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht.
  • Sollte eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Personen nicht geklärt werden können, so ist der Vorstand vom Verein zu informieren, der dann als Mediator tätig wird, ggf. als weisungbefugtes Organ eine Entscheidung trifft.
  • Beschimpfungen, Ignorieren von Anweisungen vom Vorstand oder den anderen Personen im Verein, Ordnungsmissachtungen, Verunglimpfungen, Pöbeleien oder gar tätliche Angriffe werden nicht geduldet und führen zum sofortigen Platzverweis. Der Vorstand entscheidet innerhalb einer Woche über ein Platzverbot oder einen Vereinsaustritt. Strafrechtlich relevantes Verhalten wird darüber hinaus selbstverständlich polizeilich zur Anzeige gebracht.
  • Tierschutzrelevantes Fehlverhalten mit Hunden führt zum sofortigen Platzverweis. Der Vorstand entscheidet innerhalb einer Woche über ein Platzverbot oder einen Vereinsaustritt. Strafrechtlich relevantes Verhalten wird darüber hinaus selbstverständlich polizeilich zur Anzeige gebracht.
  • Auf dem Vereinsgelände und dem umgrenzenden Bereichen besteht grundsätzlich Leinenpflicht.
  • Es ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, das sich die Hunde aus Autos und von den Leinen nicht losreißen können, womöglich dadurch einen Lauf behindern und so eine Verletzungsgefahr für sich und andere Hunde darstellen.
  • Das Sandgeläuf ist nach der Präpäration für das Training und eine Woche vor offiziellen Rennen mit samt dem Innengeländes nicht mehr für den allgemeinen Hundeauslauf zu betreten.
  • Das Vereinsgelände ist sauber zu halten! Die Hinterlassenschaften der Hunde sind durch die Besitzer/ Hunde- Ausführenden umgehend zu entsorgen. Auf dem gesamten Gelände gibt es Kotbeutel und Mülleimer. Allgemeiner Müll ist ebenfalls selbstverständlich in den Mülleimer zu entsorgen.
  • Das Vereinshaus, die Toiletten sowie alle weiteren Räumlichkeiten auf dem Gelände sind sauber zu halten. Benutztes Geschirr, Tassen und Gläser sind an den Sammelpunkt am Tresen im Vereinshaus zurück zu bringen.
  • Mit den eigenen Gerätschaften des Vereins ist sorgsam umzugehen. Ein aufgetretener Schaden an den Gerätschaften ist dem Vorstand umgehend zu melden.
  • Aggressive Hunde und Hunde, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Menschen oder andere Hunde angreifen, dürfen nicht auf den Platz gebracht werden.
  • Kranke Tiere (z.B. Durchfall, Erbrechen, Husten) und läufige Hündinnen müssen unbedingt im Interesse der Allgemeinheit ferngehalten werden.
  • Es dürfen nur Hunde auf den Platz gebracht werden, die den allgemeinen Impfschutz gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission Vet. im Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (BPT) haben. Demnach sollen die Hunde geimpft sein gegen: HCC- Hepatitis contagiosa canis, Staupe, Parvovirus, Leptospirose und Tollwut.

  • In der Trainingsordnung finden Sie die Ordnungen zur Teilnahme am Training. Das Lesen der Trainingsordnung vor der Teilnahme am Training wird vorausgesetzt.

  • Die Rennordnung vom DWZRV, VDH sind bei den entsprechenden offiziellen Rennen gültig. Das Lesen der Rennordnungen vor der Teilnahme an Rennen wird vorausgesetzt.

  • Der Notfallplan für medizinische Notfälle auf dem NWR- Gelände findet sich laminiert im Erste Hilfe- Schrank neben der Eingangstür im Vereinshaus.

Die Platzordnung, die Trainingsordnung können jeder Zeit im Vereinshaus eingesehen und ausgehändigt werden.

Haftung:

  • Besucher und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst oder ihre Hunde verursacht werden.

Die Nutzung des Platzes und die Teilnahme an Rennen oder Trainings geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung.