Trainingsordnung

Der NWR-Hamburg freut sich für alle Windhundfreunde und deren Hunde ein schönes Vereinsgelände und eine einwandfreie Windhundrennbahn zur Verfügung zu stellen. Damit die Trainingsläufe reibungslos ablaufen, gibt es die Trainingsordnung beim NWR, die für alle am Training teilnehmenden Personen und Hunde verbindlich ist. Dies zum Wohl der Hunde und der Gemeinschaft auf dem Platz.

  1. Geleitet wird das Training vom Trainingsleiter.
  2. Durchgeführt wird das Training vom Trainingsleiter und seinem Trainingsteam.
  3. Der Trainingsleiter, sowie das Trainingsteam (Hunde- Annahme/ Sekretariat, Zielrichterhaus, Startkasten, Hasenzieher, Haseneinhänger, Bahnpflege) kann dem Trainingsplan entnommen werden.
  4. Der Trainingsleiter ist verantwortlich für einen reibungslosen Ablauf des Trainings. Er ist der primäre Ansprechpartner für alle Belange und Entscheidungen während des Trainings und ist gegenüber dem Trainingsteam und den Trainingsteilnehmern grundsätzlich weisungsbefugt. Er ist primär dem Rennleiter und dann sekundär den Vorstandmitgliedern unterstellt. Sollte der Trainingsleiter kein Vorstandsmitglied sein, entscheidet im Zweifelsfall primär der ggf. anwesende Rennleiter und bei Abwesenheit des Rennleiters ein anderes Vorstandmitglied.
  5. Das Trainingsteam und der Trainingsleiter arbeitet an den unterschiedlichen Einsatzstellen und setzt das Training um. Den Anweisungen der einzelnen Personen vom Trainingsteam ist Folge zu leisten.
  6. Das reguläre Training findet in der Rennsaison am Sonntag in den Monaten von April bis Oktober, Wetter abhängig verlängert oder verkürzt, Der Rennleiter mit dem Vorstand behält sich vor, das Training ggf. zu verlegen oder abzusagen. Dies auf Grund von gravierenden Gründen wie z.B. auf Grund extremer Wetterlagen.
  7. Die Anmeldung eines Hundes zum Training und die Trainingszusammenstellung ist nur bis 11:30 Uhr möglich. Später angemeldete Hunde können erst am Ende des ersten jeweiligen Startkasten Durchgangs oder beim zweiten Trainingsdurchlauf nach der Pause teilnehmen. Über Ausnahmen entscheidet der Trainingsleiter. Um 11:40 Uhr laufen die Helferhunde. Reinfolge der Startkästen: 480 m, 350 m, 270 m. Um 12: 00 bis 12:15 Uhr beginnt das allg. Training.
  8. Die Trainingsreihenfolge- sowie Laufzusammenstellung hängt vor dem Trainingsbeginn außen am Zielrichterhaus und an den Aushängen bei den Startkästen. Begonnen wird stets mit den Lizenzläufen an den entsprechenden Startkästen, dann folgen die Trainingsläufe an den entsprechenden Startkästen. Reinfolge der Startkästen: 270 m, 350 m, 480m. Abschließend die Geraden vom 480 m Startkasten. Sollten Greyhounds laufen, so laufen diese als ersten am jeweiligen Startkasten beim ersten und zweiten Durchgang.
  9. Prinzipiell wird nach jedem Startkastenwechsel die Bahn abgezogen und bei Bedarf gewässert. Nach der Anzahl der gelaufenen Hunde am Startkasten, kann der Trainingsleiter auch weitere oder weniger Bahn- Präparationen/ Wässerungen Diese werden zeitig genug zuvor vom Ansager durchgesagt.
  10. In aller Regel werden 2 Trainingsdurchläufe Unterbrochen von einer Mittagspause von einer ¾ Std- 1,5 Std., je nach Gegebenheit. Das Zeitintervall wird zeitig vor der Mittagspause angesagt.
  11. Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt Leinenpflicht.
  12. Die Hunde dürfen erst vor dem Einsetzen in den Startkasten, auf Ansage des Starters, abgeleint werden.
  13. Jeder startende Hund hat eine Maulkorbpflicht beim Laufen der Trainingsrunde und darf nur ohne Halsband und schmückende Assessors eine Trainingsrunde laufen. Sollte ein Besitzer der Meinung sein, sein Hund läuft nur ohne Maulkorb, so ist das vor dem Trainingbeginn dem Trainingsleiter mitzuteilen. Dieser entscheidet, ob dies in Ausnahmesituationen erlaubt ist. Bei Gruppenläufen besteht immer Maulkorbpflicht!
  14. Für aggressive Hunde besteht auf dem gesamten Platz Maulkorbpflicht und sie sind so zu beaufsichtigen, dass keine Beißereien entstehen können.
  15. Der NWR empfiehlt vor dem jeweiligen Trainingslauf eine ½ Std. die Hunde warmzulaufen. Hunde, die vor dem Start nicht warmgelaufen wurden, dürfen nicht starten. Ebenso empfiehlt der NWR die Hunde nach dem Trainingsdurchlauf 15-20 Minuten abzulaufen.
  16. Jeder Hundebesitzer hat sich rechtzeitig, nach entsprechender Ansage vom Rennbahnsprecher, mit seinem Hund am Startkasten einzufinden. Direkt vor dem Startkasten ist der Hund startbereit zu halten, d.h. ohne Geschirr, Halsband und Leine, aber mit aufgesetztem Maulkorb, bevor der Starter das Zeichen zum Einsetzten der Hunde gibt. Bei Nichterscheinen der Hunde, starten zügig die nächsten Hunde. Eine Laufmöglichkeit für den nicht zeitig erschienenen Hund geht evtl. am Ende des jeweiligen Startkasten oder erst beim zweiten Durchgang.
  17. Das Betreten der Rennbahn ist während des Trainings nur zum Einfangen der gelaufenen Hunde (nach dem Abwurf des Hasen) am Abwurfpunkt erlaubt.
  18. Die Abwurfpunkte sind beim Training wie folgt geregelt: Greyhound, Galgo espaniol, Mgar Agar im zweiten 1/3 der Gegengeraden nach dem 270 m Startkasten. Whippets werden nach dem Beginn des ersten Gegengeraden nach dem 270 m Startkasten abgeworfen. Alle übrigen Rassen werden zum Ende der zweiten Halbkurve abgeworfen. Schilder an der Bahn weisen die drei Abwurfpunkte aus. (Siehe Luftbild anbei)
  19. Die Hunde sind zügig nach dem Einfangen anzuleinen und von der Bahn zu bringen.
  20. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind die Trainingsreihenfolge- und Zusammenstellung unbedingt einzuhalten. Sich während des Trainings ergebende Änderungen sind dem Sekretariat im Zielrichterhaus rechtzeitig vor dem entsprechenden Start zu melden.
  21. Die gelaufenen Zeiten werden vom Ansager über Lautsprecher nach dem jeweiligen Lauf mitgeteilt. Nachfragen über den Lauf oder die gelaufenen Zeiten an die Zeitnehmenden Personen im Zielrichterhaus sind nur in der Trainingspause oder nach dem Training erlaubt.
  22. Hunde, die zum ersten Mal zum Training/ Lauf auf den Platz kommen, sind dem Trainingsleiter zu melden. Der Trainingsleiter ist für das „Antrainieren“ verantwortlich. Bei der Annahme der Hunde kontrolliert der Trainingsleiter oder das Annahme- Personal das Geburtsdatum des Hundes und trägt es in einen vorgesehenen Ordner ein. Eine erneute Kontrolle eines eingetragenen Hundes in den Ordner ist dann bei weiteren Läufen nicht mehr erforderlich. Es wird beim Training unterteilt in: Kleine Rassen: Whippets, ital. Windspiele, Cirneco dell’Etna, Kritikos Lagonikos, Podenco Andaluz, Podengo potugues Pequeno, Medio, Silken Windsprite und Große Rassen, z.B. Greyhound, Afganen, Saluki.
  23. Ein spielerisches Training mit Junghunden am Startkasten/ auf der Bahn mit der Hasen- Angel oder Schlephasen ist mit 6 Monaten für alle Rassen möglich. Die Möglichkeit besteht in der Pause und nach dem Training. Nicht vor dem Training, da die Bahn für das Training präpariert wurde.
  24. Erstes Bahntraining mit der Hasen- Endlosanlage aus der Kurve heraus, das Starten aus dem Startkasten und die vorsichtiger Steigerung der Laufstrecke bis hin zur ganzen Trainingsrunde mit der Endlosanlage: kleine Rassen: ab 10 Monate, große Rassen ab 12 Monate.
  25. Erste Lizenz- Läufe: Kleine Rassen: ab 12 Monate, große Rassen: ab 15 Monate.
  26. Der Trainingsleiter/ Rennleiter hat zu entscheiden über die Form und Länge der Läufe. Dies stets unter der genauen Betrachtung des Tieres und seines Zustandes sowie seiner Entwicklung vor und während des Trainings- Lizenzphase.
  27. Lizenzkartenläufe sind vor dem Training dem Trainingsleiter zu melden. Das Alter des Hundes ist durch die Lizenzkarte zu überprüfen. Die Laufzusammenstellung wird vom Trainingsleiter und bei den Lizenzläufen vom Trainingsleiter und den Bahnbeobachtern entschieden. Sollten mehrere Bahnbeobachter anwesend sein, entscheidet der Trainingsleiter, welcher Bahnbeobachter für die Abnahme der Lizenzkartenläufe zuständig ist. Die Lizenzläufe beginnen stets mit 2 Sololäufen, folgend 2 Gruppenläufe.  Die Gruppenläufe, wenn möglich als Zusammenstellung der Hunde von verschiedenen Besitzern. Sollte ein Lauf bei den Lizenzläufen als misslungen gewertet werden, so sind alle zuvor erzielten Lizenzläufe nichtig. Es muss mit den Lizenzläufen von vorne begonnen werden. Die Lizenzläufe sind mit Maulkorb und Renndecke zu absolvieren. Es wird auf die Richtlinien vom DWZRV zur Erlangung der Lizenzläufe verwiesen.
  28. Das Höchstalter für Trainingsrunden liegt prinzipiell bis zum Ende der Sportsaison, in der das 8. Lebensjahr vollendet wird. Abweichende Wünsche des Besitzers, seinen Hund noch länger Trainingsrunden laufen zu lassen, ist mit dem Trainingsleiter/ Rennleiter zu besprechen. Der Trainingsleiter/ Rennleiter entscheidet drüber, ob der Hund laufen darf, ob er eine oder zwei Trainingsrunden oder nur eine Trainingsgerade möglich ist.
  29. Als Selbstverständlichkeit wird vorausgesetzt, das jeder Hundebesitzer die anderen „Mitläufern“ bereits bei der Zusammenstellung der Läufe informiert über evtl. Eigenarten seines Hundes, insbesondere über Unsicherheiten beim Laufverhalten, das andere mitlaufende Hunde am sauberen Laufen hindern könnte.
  30. Hingewiesen wird auf die allgemeine Platzordnung des NWR, an die sich jeder Besucher zu halten hat.
  31. Der NWR behält sich vor, bei Zuwiderhandlung der Trainingsordnung über Sanktionen für die entsprechende Person zu entscheiden.

Haftung:

  1. a) Besucher und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst oder ihre Hunde verursacht werden.
  2. b) Die Nutzung des Platzes und die Teilnahme am Training geschehen auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung.

Die Trainingsordnung 2018 wird jedem Vereinsmitglied ausgehändigt und am Vereinsgebäude sowie Zielrichterhaus ausgehängt. Besucher am Trainingstag erhalten bei der Anmeldung ihres Hundes auf Wunsch die Trainingsordnung ausgehändigt.