Trainingsordnung

Der NWR-Hamburg freut sich für alle Windhundfreunde und deren Hunde ein schönes Vereinsgelände und eine einwandfreie Windhundrennbahn zur Verfügung zu stellen. Damit die Trainingsläufe reibungslos ablaufen, gibt es die Trainingsordnung beim NWR, die für alle am Training teilnehmenden Personen und Hunde verbindlich ist. Dies zum Wohl der Hunde und der Gemeinschaft auf dem Platz.

  1. Geleitet wird das Training vom Trainingsleiter.
  2. Durchgeführt wird das Training vom Trainingsleiter und seinem Trainingsteam.
  3. Der Trainingsleiter, sowie das Trainingsteam (Hunde- Annahme/ Sekretariat, Zielrichterhaus, Startkasten, Hasenzieher, Haseneinhänger, Bahnpflege) kann dem Trainingsplan entnommen werden.
  4. Der Trainingsleiter ist verantwortlich für einen reibungslosen Ablauf des Trainings. Er ist der primäre Ansprechpartner für alle Belange und Entscheidungen während des Trainings und ist gegenüber dem Trainingsteam und den Trainingsteilnehmern grundsätzlich weisungsbefugt. Er ist primär dem Rennleiter und dann sekundär den Vorstandmitgliedern unterstellt. Sollte der Trainingsleiter kein Vorstandsmitglied sein, entscheidet im Zweifelsfall primär der ggf. anwesende Rennleiter und bei Abwesenheit des Rennleiters ein anderes Vorstandmitglied.
  5. Das Trainingsteam und der Trainingsleiter arbeitet an den unterschiedlichen Einsatzstellen und setzt das Training um. Den Anweisungen der einzelnen Personen vom Trainingsteam ist Folge zu leisten.
  6. Das reguläre Training findet in der Rennsaison am Sonntag statt. Änderungen geben wir rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt.
  7. Die Anmeldung eines Hundes zum Training und die Trainingszusammenstellung ist bis 10.00 Uhr möglich. Später angemeldete Hunde können am Ende des ersten jeweiligen Startkasten Durchgangs oder beim zweiten Trainingsdurchlauf nach der Pause teilnehmen. Über Ausnahmen entscheidet der Trainingsleiter. Vor dem offiziellen Training laufen die Hunde der Helfer.
  8. Die Trainingsreihenfolge- sowie Laufzusammenstellung wird per Aushang  vor dem Trainingsbeginn am Zielrichterhaus bekannt gegeben. Begonnen wird stets mit den Helferhunden. Nach einer Pause folgen dann die Lizenzläufe an den entsprechenden Startkästen, danach schließen sich die normalen Trainingsläufe an den entsprechenden Startkästen an. Reihenfolge der Startkästen im Normalfall: 270 m, 350 m, 480m. Abschließend die Geraden vom 480 m Startkasten. Sollten Greyhounds laufen, so können diese als Erste des jeweiligen Durchganges laufen.
  9. Prinzipiell wird nach jedem Startkastenwechsel die Bahn abgezogen und bei Bedarf gewässert.  Je nach der Anzahl der gelaufenen Hunde, kann der Trainingsleiter auch mehr oder weniger Bahn- Präparationen/ Wässerungen anordnen. Dies wird rechtzeitig vom Ansager durchgesagt.
  10. In aller Regel gibt es 2 Trainingsdurchläufe. Unterbrochen von einer Mittagspause von einer 1 Std-1 1/2 Std. Das Zeitintervall wird zeitig vor der Mittagspause angesagt.
  11. Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt Leinenpflicht.
  12. Die Hunde dürfen erst vor dem Einsetzen in den Startkasten, auf Ansage des Starters, abgeleint werden.
  13. Jeder startende Hund muss einen Maulkorb tragen und darf nur ohne Halsband und schmückende Accessoires eine Trainingsrunde laufen.  Hat ein Hund mit dem Maulkorb Probleme, dann kann nach Absprache mit dem Trainingsleiter eine Ausnahme gemacht werden. Das ist vor Trainingsbeginn aber dem Trainingsleiter mitzuteilen. Bei Gruppenläufen besteht immer Maulkorbpflicht!
  14. Für aggressive Hunde besteht auf dem gesamten Platz Maulkorbpflicht und sie sind so zu beaufsichtigen, dass keine Beißereien entstehen können.
  15. Der NWR empfiehlt vor dem jeweiligen Trainingslauf  die Hunde ca. ½ Std.  warmzulaufen. Ebenso empfiehlt der NWR die Hunde nach dem Trainingsdurchlauf 15-20 Minuten abzulaufen bis  sich der Puls des Hundes wieder auf Normalniveau befindet.
  16. Jeder Hundebesitzer hat sich rechtzeitig, nach entsprechender Ansage vom Bahnsprecher, mit seinem Hund am Startkasten einzufinden. Direkt vor dem Startkasten ist der Hund startbereit zu halten, d.h. ohne Geschirr, Halsband und Leine, aber mit aufgesetztem Maulkorb, bevor der Starter das Zeichen zum Einsetzen der Hunde gibt. Bei Nichterscheinen der Hunde starten zügig die Hunde des darauffolgenden Laufes.  Eine Laufmöglichkeit für den nicht rechtzeitig erschienenen Hund gibt es evtl. am Ende des jeweiligen Startkasten-Durchganges oder erst im zweiten Durchgang.
  17. Das Betreten der Rennbahn ist während des Trainings nur zum Einfangen der gelaufenen Hunde (nach dem Abwurf des Hasen) am Abwurfpunkt erlaubt.
  18. Die Abwurfpunkte sind beim Training wie folgt geregelt: Greyhound, Galgo espaniol, Magyar Agar ca.  10m  nach der Treckereinfahrt in der Gegengerade.  Der Hase für die Whippets wird ca. 20m nach dem 270er Start (kiurz vor der Treckereinfahrt) abgeworfen.  Für alle übrigen Rassen wird der Hase am Ende der zweiten Halbkurve abgeworfen. (Kurz nach dem 270m Start) Schilder an der Bahn weisen die drei Abwurfpunkte aus.
  19. Die Hunde sind zügig nach dem Einfangen anzuleinen und von der Bahn zu bringen.
  20. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind die Trainingsreihenfolge- und Zusammenstellung unbedingt einzuhalten. Sich während des Trainings ergebende Änderungen sind dem Sekretariat im Zielrichterhaus rechtzeitig vor dem entsprechenden Start zu melden, oder können selbständig an der Trainingstafel umgesteckt werden.
  21. Die gelaufenen Zeiten werden vom Ansager über Lautsprecher nach dem jeweiligen Lauf mitgeteilt. Nachfragen über den Lauf oder die gelaufenen Zeiten an die Zeitnehmenden Personen im Zielrichterhaus sind nur in der Trainingspause oder nach dem Training erlaubt.
  22. Hunde, die zum ersten Mal zum Training/ Lauf auf den Platz kommen, sind dem Trainingsleiter zu melden. Der Trainingsleiter ist für das „Antrainieren“ verantwortlich. Bei der Annahme der Hunde kontrolliert der Trainingsleiter oder das Annahme- Personal das Geburtsdatum des Hundes.
  23. Ein spielerisches Training mit Junghunden am Startkasten/ auf der Bahn mit der Hasen- Angel oder Schlepphasen ist mit 6 Monaten für alle Rassen möglich. Die Möglichkeit besteht in der Pause und nach dem Training. Nicht vor dem Training, da die Bahn für das Training präpariert wurde.
  24. Erstes Bahntraining mit der Hasen- Endlosanlage aus der Kurve heraus, das Starten aus dem Startkasten und die vorsichtiger Steigerung der Laufstrecke bis hin zur ganzen Trainingsrunde mit der Endlosanlage: kleine Rassen: ab 10 Monate, große Rassen ab 12 Monate.
  25. Der Trainingsleiter/ Rennleiter hat zu entscheiden über die Form und Länge der Läufe. Dies stets unter der genauen Betrachtung des Tieres und seines Zustandes sowie seiner Entwicklung vor und während des Trainings- Lizenzphase.
  26. Lizenzläufe sind möglich für Kleine Rassen (Whippet, Windspiel): ab 12 Monate, große Rassen: ab 15 Monate.
  27. Lizenzkartenläufe sind bis Do. vor dem Training dem Trainingsleiter zu melden. Das Alter des Hundes ist durch die Lizenzkarte zu überprüfen. Die Laufzusammenstellung wird vom Trainingsleiter und bei den Lizenzläufen vom Trainingsleiter und den Bahnbeobachtern entschieden. Sollten mehrere Bahnbeobachter anwesend sein, entscheidet der Trainingsleiter, welcher Bahnbeobachter für die Abnahme der Lizenzkartenläufe zuständig ist. Die Lizenzläufe beginnen stets mit 2 Sololäufen, dann folgen an einem anderen Trainingstag 2 Gruppenläufe.  mit mind. 2 Mitläufern. Die Gruppenläufe, wenn möglich als Zusammenstellung der Hunde von verschiedenen Besitzern. Sollte ein Lauf bei den Lizenzläufen als misslungen gewertet werden, so sind alle zuvor erzielten Lizenzläufe nichtig. Es muss mit den Lizenzläufen von vorne begonnen werden. Die Lizenzläufe sind mit Maulkorb und Renndecke zu absolvieren. Es wird auf die Richtlinien vom DWZRV zur Erlangung der Lizenzläufe verwiesen.
  28. Das Höchstalter für Trainingsrunden bis zum Ende der Sportsaison, in der das 8. Lebensjahr vollendet wird. Abweichende Wünsche des Besitzers, seinen Hund noch länger Trainingsrunden laufen zu lassen, ist mit dem Trainingsleiter/ Rennleiter zu besprechen. Der Trainingsleiter/ Rennleiter entscheidet drüber, ob der Hund laufen darf, ob er eine oder zwei Trainingsrunden oder nur eine Trainingsgerade möglich ist.
  29. Als Selbstverständlichkeit wird vorausgesetzt, das jeder Hundebesitzer die anderen „Mitläufern“ bereits bei der Zusammenstellung der Läufe informiert über evtl. Eigenarten seines Hundes, insbesondere über Unsicherheiten beim Laufverhalten, das andere mitlaufende Hunde am sauberen Laufen hindern könnte.
  30. Hingewiesen wird auf die allgemeine Platzordnung des NWR, an die sich jeder Besucher zu halten hat.
  31. Der NWR behält sich vor, bei Zuwiderhandlung der Trainingsordnung über Sanktionen für die entsprechende Person zu entscheiden.

Haftung:

  1. a) Besucher und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst oder ihre Hunde verursacht werden.
  2. b) Die Nutzung des Platzes und die Teilnahme am Training geschehen auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung.

Die Trainingsordnung 2018 wird jedem Vereinsmitglied ausgehändigt und am Vereinsgebäude sowie Zielrichterhaus ausgehängt. Besucher am Trainingstag erhalten bei der Anmeldung ihres Hundes auf Wunsch die Trainingsordnung ausgehändigt.